ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht WDT-Services BV, in diesen Geschäftsbedingungen als „WDT“ bezeichnet, mit Sitz in Ulft, Niederlande, eingetragen bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 60170654.

Artikel 1: Anwendbarkeit

1.1.         Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als die „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge, kraft derer sich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht WDT-Services B.V. (im Folgenden als „WDT“ bezeichnet) zur Durchführung von Arbeiten für und/oder die Erbringung von Dienstleistungen an eine (juristische) Person, im Folgenden als der „Auftraggeber“ bezeichnet, verpflichtet, wobei sich der Auftraggeber im Gegenzug verpflichtet, dafür einen Preis in Geld zu zahlen.

1.2.         WDT schließt die Anwendbarkeit der (etwaigen) allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers im Voraus ausdrücklich aus.

1.3.         WDT ist zur Änderung der vorliegenden AGB berechtigt. Dabei gilt, dass der Auftraggeber jede Änderung der vorliegenden AGB akzeptiert, sofern er WDT nicht innerhalb von sieben Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Änderungen durch WDT schriftlich von seinen Einwänden in Kenntnis gesetzt hat.

1.4.         Sofern der Vertrag Bestimmungen enthält, die im Widerspruch zu den vorliegenden AGB stehen, sind die Bestimmungen aus dem Vertrag maßgeblich.

1.5.         Im Falle von Unterschieden zwischen der niederländischen Fassung der vorliegenden AGB und Übersetzungen davon ist immer die niederländische Fassung maßgeblich.

Artikel 2: Begriffsbestimmungen

Dienstleistung meint die von WDT angebotenen Dienstleistungen wie die Betreuung und Beratung des Auftraggebers im Bereich von Anpassungen an Fahrzeugen, Fahrzeugsystemen und/oder Teilen davon und die Erstellung und Lieferung möglicherweise in diesem Rahmen erforderlicher Dokumentation.

Dokumentation meint sämtliche Dokumentation, die WDT dem Auftraggeber im Rahmen der Dienstleistung anbietet, verkauft und liefert. Darunter verstehen sich auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich, schriftliche Empfehlungen, Gutachten und Zertifizierungen.

Lieferung meint die Bereitstellung der Dokumentation für den Auftraggeber im Sinne von Artikel 7 der vorliegenden AGB.

Auftraggeber meint jede juristische Person oder natürliche Person, die einen Vertrag mit WDT eingegangen ist oder dies beabsichtigt.

Vertrag meint die schriftliche Auftragsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und WDT, in der festgelegt wird, um welche Art Dienstleistung es sich handelt und auf Grundlage welcher spezifischen Anforderungen und Umstände WDT die Tätigkeiten für den Auftraggeber durchführen wird.

Schriftlich meint auf Papier, per E-Mail, über die Website von WDT oder auf einem anderen zwischen dem Auftraggeber und WDT vereinbarten elektronischen Weg, wobei Nachrichten gespeichert werden und innerhalb eines angemessenen Zeitraums lesbar gemacht werden können.

WDT meint die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht WDT-Services B.V. 

Artikel 3.              Zustandekommen und Inhalt des Vertrags

3.1.         Alle von WDT erteilten Angebote und Offerten sind unverbindlich und verstehen sich unter dem Vorbehalt zwischenzeitlicher Preisänderungen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. WDT kann ihre Angebote und Offerten jederzeit widerrufen, auch nachdem der Auftraggeber das Angebot angenommen hat.

3.2.         Der Vertrag zwischen WDT und dem Auftraggeber wird schriftlich eingegangen. WDT bestätigt den vom Auftraggeber erhaltenen Auftrag, indem sie dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung sendet. Der Auftraggeber schickt diese WDT unterzeichnet zurück, womit der Vertrag zwischen WDT und dem Auftraggeber zustande kommt.

3.3.         Ergänzungen zum und/oder Änderungen des Vertrags sind lediglich gültig, sofern sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.

Artikel 4: Umfang der Dienstleistung

4.1.         WDT beschäftigt sich im Rahmen ihrer Dienstleistung ausschließlich mit der Beratung und Betreuung des Auftraggebers und der Erstellung und Lieferung der erforderlichen Dokumentation.

4.2.         Vorbehaltlich ausdrücklicher anderer schriftlicher Vereinbarungen umfasst die Dienstleistung ausdrücklich nicht (i) die Durchführung der in der Dokumentation empfohlenen/angeratenen Arbeiten beziehungsweise die Lieferung und/oder Installation der in der Dokumentation genannten/empfohlenen Teile.

4.3.         Für die im zweiten Absatz gemeinten Arbeiten gilt, dass der Auftraggeber diese Arbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr von einem Dritten durchführen lassen wird. WDT ist in diesem Rahmen keine Partei und garantiert in keinerlei Weise für die Qualität und Tauglichkeit der Arbeiten, die ein Dritter (gemäß dem Gutachten bzw. der Empfehlung von WDT) im Auftrag des Auftraggebers durchführt. Selbiges gilt für die Qualität der Teile, die der Dritte in diesem Rahmen möglicherweise in oder am Fahrzeug des Auftraggebers anbringt. 

Artikel 5: Empfehlungen und erteilte Informationen

5.1.         Wenn der Auftraggeber WDT Informationen erteilt, darf WDT von deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen.

5.2.         WDT gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr erstellten und dem Auftraggeber gelieferten Dokumentation.

5.3.         Der Auftraggeber kann aus den Empfehlungen und Informationen von WDT, die sich nicht unmittelbar auf die Dienstleistung beziehen, keine Ansprüche herleiten. 

Artikel 6: Preise

6.1.         Alle angebotenen und vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Sofern zwischen WDT und dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart ist, gehen Transport-, Versand- und/oder Portokosten, Export- und Einfuhrzölle, Abfertigungskosten, Steuern und dergleichen zulasten des Auftraggebers.

6.2.         Alle Preise verstehen sich auf der Grundlage der Abholung der Dokumentation durch den Auftraggeber an der Geschäftsadresse von WDT am ’t Goor 41 in (7071PC) Ulft, Niederlande. Die Dokumentation kann auf Wunsch des Auftraggebers auch auf eine andere Art und Weise geliefert werden. Die an der abweichenden Art und Weise der Lieferung haftenden Kosten gehen zulasten des Auftraggebers.

6.3.         WDT darf vor oder bei Vertragsabschluss festgelegte Preise im Falle von nach Vertragsabschluss, jedoch vor der Lieferung der Dokumentation eingetretenen Änderungen von Faktoren, die den Gestehungspreis beeinflussen, unter Berücksichtigung der geänderten Preiselemente erhöhen. 

Artikel 7: Lieferung, Lieferzeit und Art und Weise der Lieferung

7.1.         Vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Vereinbarungen erfolgt die Lieferung der Dokumentation über deren Abholung durch den Auftraggeber an der Geschäftsadresse von WDT am Goor 41 in (7071PC) Ulft, Niederlande.

7.2.         Die Lieferfrist bzw. der Durchführungszeitraum beginnt erst zu dem Zeitpunkt, da WDT alle vom Auftraggeber bereitzustellenden Informationen, die für die Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind, vollständig erhalten hat.

7.3.         Die Lieferfrist bzw. der Durchführungszeitraum versteht sich immer als eine angestrebte Frist und niemals als eine äußerste Frist.

7.4.         Die Überschreitung der Lieferfrist oder des Durchführungszeitraums führt in keinem Fall dazu, dass der Auftraggeber Anspruch auf Schadensersatz oder Kündigung hat. Der Auftraggeber stellt WDT von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte infolge der Überschreitung der Lieferfrist oder des Durchführungszeitraums frei.

7.5.         WDT ist berechtigt, ihre Leistung(en) beziehungsweise Tätigkeiten kraft der Dienstleistung in Teilen vorzunehmen.

Artikel 8: Höhere Gewalt

8.1.         Eine Verletzung ihrer Erfüllungspflicht kann WDT nicht angerechnet werden, sofern diese Verletzung die Folge höherer Gewalt ist.

8.2.         Unter höherer Gewalt versteht sich unter anderem der Umstand, dass von WDT beauftragte Dritte wie Lieferanten, Nachunternehmer und Spediteure oder andere Parteien, von denen sie abhängig ist, ihre Pflichten durch Witterungsumstände, Naturgewalt, Terrorismus, Cyberkriminalität, Störung digitalen Infrastruktur, Feuer,

Stromstörung, Verlust, Diebstahl oder Verlorengehen von Werkzeug, Material oder Informationen, Straßensperrungen, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen und Import- oder Handelsbeschränkungen nicht oder nicht fristgemäß erfüllen.

8.3.         WDT ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten auszusetzen, sofern sie infolge höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Pflichten gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Die vereinbarte Lieferfrist wird in diesem Fall um die Dauer verlängert, die WDT zur Durchführung des Auftrags nach der Aufhebung des Umstands der höheren Gewalt benötigt.

8.4.         Sofern die Lieferfrist durch den Umstand der höheren Gewalt um mehr als sechs Monate verzögert wird, sind sowohl WDT als auch der Auftraggeber befugt, den Vertrag für den nicht durchgeführten Teil partiell aufzulösen, ohne dass WDT und der Auftraggeber zu einem jeglichen wie auch immer begründeten Schadensersatz verpflichtet wären.

Artikel 9: Rechnungsstellung und Zahlung

9.1.         WDT ist zur Rechnungsstellung nach jeder Teillieferung oder Teildurchführung der vereinbarten Tätigkeiten berechtigt.

9.2.         Der Auftraggeber ist – vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Vereinbarungen – verpflichtet, den in Rechnung gestellten Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug, Skonto oder Verrechnung zu zahlen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, sich auf einen Aufschub beziehungsweise auf eine Verrechnung zu berufen.

9.3.         Der vollumfängliche Zahlungsbetrag ist sofort fällig, ohne dass eine Aufforderung oder Inverzugsetzung erforderlich wäre, sofern der Auftraggeber ein Insolvenzverfahren beantragt oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, er gerichtlichen Gläubigerschutz beantragt bzw. erhält oder aufgelöst wird.

9.4.         Sobald die Zahlungsfrist verstrichen ist, befindet sich der Auftraggeber in Verzug. Die Zahlungsfrist gilt denn auch als eine äußerste Frist.

9.5.         Im Falle der Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Auftraggeber ab dem Verzugstag die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte und außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen. Letztere betragen mindestens 15 % der fälligen Hauptforderung einschließlich Umsatzsteuer, wobei sich der Mindestbetrag auf 200,00 € beläuft.

Artikel 10. Reklamationen

10.1.       Ansprüche wegen einer Schlechtleistung hat der Auftraggeber nur, wenn er den Mangel innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem er den Mangel entdeckt hat oder nach vernünftigem Ermessen hätte entdecken müssen, schriftlich bei WDT gerügt hat.

10.2.       Der Auftraggeber hat Beschwerden über die Rechnung, unter Androhung des Verlustes aller Rechte, innerhalb der Zahlungsfrist der jeweiligen Rechnung schriftlich bei WDT einzureichen.

Artikel 11: Garantie und sonstige Ansprüche

11.1.       WDT gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr im Rahmen ihrer Dienstleistung erstellten und dem Auftraggeber gelieferten Dokumentation.

11.2.       WDT garantiert, dass die Dokumentation die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen und/oder sonstigen einschlägigen Richtlinie erfüllt.

11.3.       WDT schließt eine Garantie auf Arbeiten im Sinne von Artikel 4.3 ausdrücklich aus.

Artikel 12: Haftung

12.1.       Im Falle einer zurechenbaren Nichterfüllung ist WDT verpflichtet, ihre vertraglichen Pflichten unter Berücksichtigung von Artikel 9 und Artikel 11 nachträglich noch zu erfüllen.

12.2.       WDT schließt jegliche Haftungsansprüche welcher Art und auf welcher Grundlage auch immer für direkte Schäden und/oder Folgeschäden, die durch WDT, ihre Mitarbeiter, beauftragte Hilfspersonen und/oder die Dokumentation verursacht worden sind, ausdrücklich aus, es sei denn, der Schaden ist die Folge einer Vorsätzlichkeit oder bewussten Fahrlässigkeit.

12.3.       Sollte der Haftungsausschluss aus Artikel 12.2. nicht aufrechterhalten zu sein, beschränkt sich der Schadensersatzanspruch auf ein Mal den Rechnungsbetrag (zzgl. Umsatzsteuer) für die Dienstleistung, aus der sich der Haftungsanspruch ergibt beziehungsweise in deren Zusammenhang der Haftungsanspruch entstanden

ist. Der Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf jeden Fall auf den Betrag, der gemäß der Haftpflichtversicherung von WDT im jeweiligen Fall ausgezahlt wird.

12.4.       Der Auftraggeber stellt WDT auf erstes Verlangen von allen Ansprüchen Dritter gegenüber WDT in Bezug auf alle Umstände, für die in diesen AGB die Haftung ausgeschlossen ist, vollständig frei.

Artikel 13: Geistiges Eigentum

13.1.       Das geistige Eigentum von WDT an allem, was WDT dem Auftraggeber bei der Durchführung des Vertrags übergibt einschließlich auf jeden Fall Skizzen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfe, Verfahren und Modelle liegt weiterhin bei WDT.

13.2.       Wenn während der Durchführung des Vertrags zwischen WDT und dem Auftraggeber geistige Eigentumsrechte entstehen, so stehen diese geistigen Eigentumsrechte, einschließlich des Urheberrechts, WDT zu. Soweit die geistigen Eigentumsrechte nach dem Gesetz dem Auftraggeber zustehen, überträgt der Auftraggeber diese geistigen Eigentumsrechte im Voraus WDT und wirkt der Auftraggeber gegebenenfalls an dieser Übertragung mit und erteilt der Auftraggeber WDT darüber hinaus im Voraus eine unwiderrufliche Vollmacht, mit der WDT alles Notwendige veranlassen kann, um sicherzustellen, dass die geistigen Eigentumsrechte auf WDT übergehen. Der Auftraggeber tritt, sofern gesetzlich erlaubt, etwaige Persönlichkeitsrechte, die weiterhin dem Auftraggeber zustehen sollten, ab oder verpflichtet sich dazu, diese Persönlichkeitsrechte im Wirtschaftsverkehr nicht auszuüben.

13.3.      Sobald der Auftraggeber erfährt, dass Dritte die geistigen Eigentumsrechte von WDT verletzen, hat der Auftraggeber WDT unverzüglich über diesen Umstand zu unterrichten.

Artikel 14: Datenschutz

14.1.       Sofern WDT beziehungsweise der Auftraggeber während der Erfüllung des Vertrages personenbezogene Daten, die die jeweilige Gegenpartei zur Verfügung gestellt hat, erhält und diese personenbezogenen Daten verarbeitet, hat sie die personenbezogenen Daten auf angemessene und sorgfältige Weise zu verarbeiten und die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergebenden Rechtsvorschriften zu beachten.

14.2.       Sofern WDT oder der Auftraggeber als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung gilt, gehen WDT und der Auftraggeber schriftlich einen Verarbeitungsvertrag ein, der den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

14.3.       WDT und der Auftraggeber setzen einander innerhalb von fünf (5) Werktagen von jedem Antrag und/oder jeder Beschwerde der Aufsichtsbehörde oder der betroffenen Person bezüglich der personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages verarbeitet werden, in Kenntnis. WDT und der Auftraggeber gewähren sich gegenseitig jede Unterstützung, die erforderlich ist, um den Anträgen betroffener Personen oder der Aufsichtsbehörde entsprechen zu können.

14.4.       Der Auftraggeber stellt WDT von Verwaltungszwangsmitteln, Ersatzvornahmen und bestrafenden Sanktionen frei, die WDT im Zusammenhang mit Datenverarbeitungen seitens WDT bei der Erfüllung des Vertrags auferlegt werden.

Artikel 15: Verpflichtungen des Auftraggebers

15.1.       Sofern der Auftraggeber eine gewerbliche Partei ist, die auf der Grundlage der ihr von WDT bereitgestellten Dokumentation Anpassungen an dem Fahrzeug eines Dritten vornimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Daten jenes Dritten ordentlich in einer aktuellen Datei zu registrieren.

15.2.       Die in Absatz 1 gemeinte aktualisierte Datei enthält auf jeden Fall folgende Daten:

  • die Namens- und Anschriftdaten des betreffenden Dritten
  • einen Verweis auf die von WDT erhaltene Dokumentation
  • eine Beschreibung der an dem Fahrzeug des betreffenden Dritten vorgenommenen Anpassungen sowie die Angabe des Zwecks, dem die Anpassung des Fahrzeugs dient
  • die Fahrgestellnummer und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs
  • das Datum, an dem das Fahrzeug des betreffenden Dritten nach dessen Anpassung durch den Auftraggeber wieder jenem Dritte übergeben wurde.

15.3.       Der Auftraggeber stellt WDT auf deren erste Aufforderung hin die in diesem Artikel gemeinte Datei zur Verfügung.

15.4.       Im Falle einer Rückrufaktion gewährt der Auftraggeber WDT alle Mitwirkung, um zu bewirken, dass Dritte im Sinne dieses Artikels darüber informiert werden. 

Artikel 16: Geheimhaltung

16.1.       Der Auftraggeber legt im Rahmen des vorliegenden Vertrags keinerlei Informationen, von denen er im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung des vorliegenden Vertrags Kenntnis erlangt und deren vertraulichen Charakter ihm bekannt ist oder nach vernünftigem Ermessen bekannt sein müsste, auf irgendeine Weise einem Dritten offen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, sofern eine Offenlegung zur Durchführung des vorliegenden Vertrags erforderlich ist beziehungsweise sofern der Auftraggeber aufgrund jeglicher gesetzlicher Vorschriften zur Offenlegung von Informationen verpflichtet ist.

16.2.       Sofern der Auftraggeber eine gewerbliche Partei ist, erlegt er diese Geheimhaltungspflicht auch seinem Personal auf beziehungsweise bedingt er diese auch bei Dritten aus. 

Artikel 17: Rechtsverzicht

17.1.       Sofern in diesen AGB nichts anderes festgelegt worden ist, erlöschen alle Forderungsansprüche des Auftraggebers gegenüber WDT auf jeden Fall ein Jahr nach dem Tag, an dem der Forderungsanspruch entstanden ist, es sei denn, der fragliche Anspruch wird innerhalb dieser Frist beim befugten Richter anhängig gemacht.

Artikel 18: Sonstige Bestimmungen

18.1.       Sofern eine jegliche Bestimmung aus diesen AGB ungültig oder anfechtbar ist, hat dies nicht zur Folge, dass diese AGB gänzlich ungültig oder anfechtbar sind. Sofern eine Bestimmung aus diesen AGB ungültig oder anfechtbar sein (und anschließend für nichtig erklärt werden) sollte, ersetzt WDT sie durch ein gültige Bestimmung, die dem Zweck der ungültigen oder für nichtig erklärten Bestimmung möglichst nahekommt.

18.2.       Der Auftraggeber kann wie auch immer begründete Forderungen an WDT keinem Dritten übertragen. Diese Bedingung hat sachenrechtliche Wirkung im Sinne von Buch 3 Artikel 83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek).

Artikel 19: Geltendes Recht und Gerichtsstand

19.1.       Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen WDT und dem Auftraggeber findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

19.2.       Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus den diesen AGB unterliegenden Beziehungen zwischen WDT und dem Auftraggeber ergeben, werden ausschließlich dem niederländischen Gericht, und zwar der zuständigen Kammer des Amtsgerichts „Rechtbank Gelderland“, Standort Zutphen, zur Beurteilung vorgelegt.