ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WDT-Services

Versionsdatum: 1.9.2024
KvK nr.: 60170654
BTW nr.: NL853793566B01
Anschrift: 't Goor, 7071 PC Ulft
Email: info@wdt-services.com

Telefon: 0544-760013



Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von WDT-Services B.V. hinterlegt bei der niederländischen Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter der Nummer 60170654

 

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

1.1. Im Sinne dieser Allgemeinen Lieferbedingungen haben die in Artikel 1.4 definierten Begriffe die dort angegebene Bedeutung, sofern nicht aus dem Kontext eindeutig etwas anderes hervorgeht.

1.2. Im Sinne dieser Allgemeine Lieferbedingungen schließen Substantive, Pronomen und Verben im Singular die Pluralform mit ein und umgekehrt, jeweils soweit der Kontext dies erfordert.

1.3. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Begriffe wie „darunter“ und „einschließlich“ bedeuten, dass die nachfolgende Aufzählung nicht erschöpfend ist.

1.4. Artikel: ein Artikel der vorliegenden Allgemeinen Lieferbedingungen;

Auftraggeber: jede juristische oder natürliche Person, die mit WDT einen Vertrag geschlossen hat oder dies beabsichtigt;

Dienst: die von WDT angebotenen Dienstleistungen, darunter die Begleitung und Beratung des Auftraggebers auf dem Gebiet der Anpassung von Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeugen, Kraft-, Schienen- und Wasserfahrzeugsystemen und/oder Komponenten davon sowie die Erstellung und Übermittlung der in diesem Zusammenhang möglicherweise benötigten Dokumentation;

Dokumentation: alle Unterlagen, die WDT im Rahmen des Dienstes dem Auftraggeber angeboten, verkauft und geliefert werden. Dazu gehören mindestens, aber nicht nur, schriftliche Empfehlungen, Berichte und Zertifizierungen;

Lieferung: die tatsächliche Erbringung des vereinbarten Dienstes durch WDT, darunter die Bereitstellung der Dokumentation für den Auftraggeber im Sinne von Artikel 6;

Schriftlich: auf Papier, per E-Mail, über die Website von WDT oder auf einem anderen zwischen dem Auftraggeber und WDT vereinbarten elektronischen Weg, wobei Nachrichten gespeichert und innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können;

Vertrag: die schriftliche beiderseitige Willenserklärung des Auftraggebers und WDT, mit der sich WDT zur Erbringung eines Dienstes für den Auftraggeber und der Auftraggeber zur Abnahme dieses Dienstes verpflichtet;

WDT: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht WDT-Services B.V.


Artikel 2. Allgemeines

2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Angebote und Verträge anwendbar, mit denen sich WDT zur Verrichtung von Tätigkeiten und/oder zur Erbringung von Diensten an den Auftraggeber verpflichtet oder ihm einen Vorschlag hierzu vorlegt.

2.2. Die Anwendbarkeit von (eventuellen) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird von WDT ausdrücklich im Voraus abgelehnt.

2.3. WDT ist berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen einseitig zu ändern, wonach die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den bestehenden Vertrag anwendbar sind. Jede Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als vom Vertragspartner akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb von sieben Tagen nach schriftlicher Bekanntgabe der Änderungen durch WDT dagegen schriftlich Einwände bei WDT erhoben hat.

2.4. Soweit der Vertrag Bestimmungen enthält, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, sind die Bestimmungen des Vertrags maßgebend.

2.5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem niederländischen Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Übersetzungen dieses Textes in eine andere Sprache ist immer die niederländische Fassung maßgebend und sind rechtliche Begriffe im Einklang mit ihrer Bedeutung in der niederländischen Sprache auszulegen.

2.6. Der Auftraggeber garantiert, dass er in seinem Verhältnis zu WDT und bei der Durchführung des Vertrags alle anwendbaren Gesetzes- und Rechtsvorschriften einhält, darunter ausdrücklich auch die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln in Themenbereichen wie Umweltschutz, Arbeit, Menschenrechte, Korruption und Wettbewerb.


Artikel 3. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags

3.1. Alle von WDT vorgelegten Angebote sind unverbindlich und erfolgen unter dem Vorbehalt zwischenzeitlicher Preisänderungen; sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, kann WDT ihre Angebote jederzeit widerrufen, auch nachdem sie vom Auftraggeber angenommen wurden.

3.2. Der Vertrag zwischen WDT und dem Auftraggeber kommt mittels schriftlicher Bestätigung durch WDT eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags zustande, unabhängig davon, ob das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung unterzeichnet wurden.

3.3. In Verträgen, Angeboten und Auftragsbestätigungen zwischen WDT und Auftraggeber wird der Dienst erschöpfend beschrieben. Wenn der Dienst also als Beratung und Begleitung des Auftraggebers und die Erstellung und Vorlage der erforderlichen Dokumentation beschrieben ist, ist WDT nicht verpflichtet, die in der Dokumentation empfohlenen Tätigkeiten zu verrichten oder die in der Dokumentation genannten/empfohlenen Komponenten zu liefern und/oder zu installieren.

3.4. Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wenn WDT und der Auftraggeber eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung des Vertrags vereinbaren, legen sie in gegenseitigem Einvernehmen deren Folgen für unter anderem den Preis, die Qualität und die Lieferzeit fest.

3.5. Wenn sich während oder nach der Lieferung eines Dienstes herausstellt, dass Tätigkeiten ausgeführt werden müssen, die nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurden, gelten diese Tätigkeiten als Mehrarbeit. WDT informiert den Auftraggeber schnellstmöglich über notwendige Mehrarbeit und die dafür veranschlagten Kosten. WDT ist nicht zur Ausführung der Mehrarbeit verpflichtet, solange der Auftraggeber keinen schriftlichen Auftrag dazu erteilt hat und solange er nicht die von WDT verlangte Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet hat. Die Kosten der Mehrarbeit werden auf der Grundlage der anwendbaren Stundensätze von WDT in Rechnung gestellt.

3.6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart sind die von WDT im Zusammenhang mit dem Abschluss und/oder der Durchführung des Vertrags zur Verfügung gestellten oder genehmigten Zeichnungen, Modelle, Spezifikationen, Maß- und Gewichtsangaben, Standorte, Anweisungen, Prüfungsvorschriften und dergleichen Bestandteil des Vertrags. Die vorgenannten Aspekte sind für WDT jedoch nicht verbindlich, sondern dienen ausschließlich dazu, einen allgemeinen Eindruck von den Diensten zu vermitteln.

3.7. Nachdem der Vertrag zustande gekommen ist, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, ihn (einseitig) zu stornieren, unabhängig davon, ob mit der Durchführung des Vertrags bereits begonnen wurde. Die Stornierung eines Vertrags ist nur möglich, wenn (i) WDT und der Auftraggeber schriftlich eine Einigung über die Stornierungsbedingungen einschließlich der Stornierungskosten erzielt haben, und (ii) nach freier Beurteilung von WDT diese Stornierungsbedingungen in vollem Umfang erfüllt wurden.


Artikel 4. Durchführung des Vertrags

4.1. Was die Durchführung des Vertrags betrifft, handelt es sich bei allen Verpflichtungen von WDT gegenüber dem Auftraggeber um eine Bemühungspflicht. WDT erbringt seine Dienste nach bestem Vermögen.

4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Mitwirkung zu leisten, die für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung des Vertrags, wozu auch die Erteilung von (Zugangs-)Rechten und Befugnissen zählt, notwendig ist, und er garantiert, dass alle WDT vorgelegten Informationen korrekt, vollständig und nicht irreführend sind und dass WDT sich auf die entsprechenden Informationen verlassen kann, ohne zu weiteren Nachforschungen verpflichtet zu sein.

4.3. Der Auftraggeber kann aus Empfehlungen und Informationen von WDT, die sich nicht unmittelbar auf den Auftrag beziehen, keinerlei Rechte ableiten.

4.4. Wenn der Dienst die Beurteilung bzw. Prüfung von Produkten (oder Prototypen oder Mustern davon) beinhaltet, gilt folgendes:

a. der Auftraggeber stellt WDT auf eigene Rechnung und Gefahr alle Sachen zur Verfügung, darunter Produkte, Materialien, Informationen und Daten (oder Prototypen oder Muster davon), die WDT für die Erbringung des Dienstes benötigt;

b. der Auftraggeber ist für die Auswahl, die Repräsentativität und Angaben von Codes, Marken- und Produktnamen in Bezug auf die Produkte (oder Prototypen oder Muster davon) verantwortlich;

c. die Produkte (oder Prototypen oder Muster davon) werden nach der Beurteilung bzw. Prüfung vernichtet, sofern nicht der Auftraggeber vor Erbringung des Dienstes schriftlich darum gebeten hat, diese an ihn zurückzugeben, was auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers geht;

d. der Auftraggeber wirkt daran mit, dass Dritte die Beurteilungen bzw. Prüfungen durch WDT beobachten können, wenn diese Beobachtung für die Aufrechterhaltung der Akkreditierungen von WDT notwendig ist.

4.5. Dokumentation und andere Unterlagen, die WDT dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, dürfen ausschließlich schriftlich, in ihrer Gesamtheit (ohne Ergänzung oder Auslassung) und in der Sprache, in der sie erstellt wurden, veröffentlicht oder Dritten zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass WDT den Dienst auf angemessene Weise erbringen kann und dass verhindert wird, dass WDT und/oder ihre Beschäftigten dabei Verletzungen oder Schäden erleiden, einschließlich Verzugsschäden. Dabei gilt, dass WDT berechtigt ist, die Erbringung ihres Dienstes auszusetzen, wenn nach ausschließlicher Beurteilung von WDT Umstände vorliegen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit von Beschäftigten von WDT darstellen.

4.7. Der Auftraggeber haftet WDT und/oder ihren Beschäftigten gegenüber für Verletzungen oder Schäden, die WDT und/oder ihre Beschäftigten infolge eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikel 4 während der Durchführung des Vertrags und insbesondere während der Erbringung der Dienste erleiden.


Artikel 5. Preis, Rechnungsstellung und Zahlung

5.1. Alle angebotenen und vereinbarten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderer Abgaben. Sofern WDT und der Auftraggeber nichts anderes vereinbart haben, gehen Transport-, Versand- und/oder Portokosten, Ein- und Ausfuhrabgaben, Zollabfertigungskosten, Steuern usw. zulasten des Auftraggebers.

5.2. Alle Preise basieren auf den folgenden Grundsätzen:

a. Die Dokumentation wird vom Auftraggeber an der Büroanschrift von WDT abgeholt: (7051 HX) Varsseveld (Niederlande), Kronenweg 1E. Die Dokumentation kann auf Wunsch des Auftraggebers auch auf andere Weise geliefert werden. Die mit der anderen Weise der Lieferung verbundenen Kosten trägt der Auftraggeber;

b. alle Sachen wie Produkte (oder Prototypen oder Muster davon), Materialien, Informationen und Daten, die WDT für die Erbringung des Dienstes benötigt, stellt der Auftraggeber WDT auf eigene Rechnung und Gefahr zur Verfügung.

5.3. Vor dem Vertragsschluss oder während des Vertragsschlusses festgestellte Preise dürfen im Falle von Änderungen von den Selbstkostenpreis bestimmenden Faktoren, die nach dem Vertragsschluss, aber vor der Lieferung der Dokumentation eintreten, unter Berücksichtigung der geänderten Beträge von WDT erhöht werden.

5.4. WDT ist berechtigt, nach jeder Teillieferung oder teilweisen Erbringung der vereinbarten Dienste diese in Rechnung zu stellen.

5.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den in Rechnung erstellten Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Rabatt oder Verrechnung irgendeiner Art zu begleichen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Aussetzung bzw. Verrechnung geltend zu machen. Der Auftraggeber befindet sich durch bloßes Verstreichen der Zahlungsfrist in Verzug. Die Zahlungsfrist gilt darum als Ausschlussfrist.

5.6. WDT ist berechtigt, Vorauszahlung oder eine andere Form der Sicherheit zu verlangen. Bis der Auftraggeber die Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet hat, ist WDT jederzeit berechtigt, ihre Verpflichtungen aufgrund des Vertrags auszusetzen.

5.7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist schuldet der Auftraggeber ab dem Tag des Verzugs die gesetzlichen Handelszinsen und die außergerichtlichen Inkassokosten, wobei Letztere mindestens 15 % der geschuldeten Vertragssumme zuzüglich Mehrwertsteuer, mindestens aber 250,00 € betragen.

5.8. Der vollständige Zahlungsanspruch wird unverzüglich fällig, wenn ein Umstand im Sinne von Artikel 16.1 eintritt.


Artikel 6. Lieferung, Lieferzeit und Art und Weise der Lieferung

6.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Dokumentation, indem der Auftraggeber sie an der Büroanschrift von WDT in (7051 HX) Varsseveld (Niederlande), Kronenweg 1E, abholt.

6.2. Lieferzeiten und/oder Ausführungsfristen beginnen erst, wenn alle vom Auftraggeber zu erteilenden Daten, die für die Erbringung des Dienstes notwendig sind, vollständig bei WDT eingegangen sind und gegebenenfalls die von WDT verlangte Vorauszahlung oder andere Sicherheit geleistet wurde.

6.3. Lieferzeiten und/oder Ausführungsfristen sind immer als Richtwerte zu betrachten und gelten niemals als Ausschlussfristen.

6.4. Eine Überschreitung der Lieferzeit oder Ausführungsfrist bewirkt weder einen Schadensersatzanspruch noch ein Auflösungsrecht des Auftraggebers. Der Auftraggeber befreit WDT von etwaigen Ansprüchen Dritter infolge einer Überschreitung der Lieferzeit oder Ausführungsfrist.

6.5. WDT ist berechtigt, ihre Leistung(en) bzw. Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Dienst in Teilen zu erbringen.


Artikel 7. Höhere Gewalt

7.1. Ein Mangel in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen kann WDT nicht angelastet werden, wenn er die Folge höherer Gewalt ist. WDT ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, wenn sie infolge höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen. Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich dadurch um die Zeit, die WDT benötigt, um den Auftrag auszuführen, nachdem der Zustand der höheren Gewalt beendet ist.

7.2. Höhere Gewalt in diesem Sinne sind unter anderem: (i) der Umstand, dass von WDT beauftragte Dritte, etwa Lieferanten, Subunternehmer und Transporteure oder andere Akteure, von denen sie abhängig ist, ihre Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, (ii) Wetterbedingungen und Naturkatastrophen, (iii) Terrorismus, (iv) behördliche Maßnahmen, (v) Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie, (vi) Cyberkriminalität, Hackerangriffe, Ransomware-Angriffe und/oder DDOS-Angriffe, (vii) Störungen in der digitalen Infrastruktur, (viii) Brand, (ix) Stromausfall, (x) Verlust, Diebstahl oder Abhandenkommen von Werkzeugen, Materialien oder Informationen, (xi) Straßensperren, Streiks oder Arbeitsunterbrechungen sowie (xii) Einfuhr- oder Handelsbeschränkungen.

7.3. Wenn sich die Lieferung infolge höherer Gewalt um mehr als sechs Monate verzögert, sind sowohl WDT als auch der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag bezüglich des noch nicht ausgeführten Teils (teilweise) aufzulösen, ohne dass WDT und der Auftraggeber einander zu irgendeinem Schadensersatz, gleich auf welcher Grundlage, verpflichtet sind.


Artikel 8. Garantie und sonstige Ansprüche

8.1. WDT garantiert, den Dienst im Einklang mit den anwendbaren Gesetzes- und Rechtsvorschriften und/oder anderen Richtlinien zu erbringen und gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihr im Rahmen der Erbringung des Dienstes erstellten und dem Auftraggeber gelieferten Dokumentation.

8.2. Im Falle der Verletzung einer Garantie im Sinne von Artikel 8.1 ist WDT ausschließlich verpflichtet, nach eigener Wahl den Dienst kostenfrei erneut zu liefern oder den dafür in Rechnung gestellten Preis zu erstatten.

8.3. Alle Garantieansprüche erlöschen:

a. wenn sich nach Erbringung des Dienstes die anwendbaren Gesetzes- und Rechtsvorschriften ändern;

b. wenn sich der Auftraggeber mit irgendeiner Zahlung an WDT in Verzug befindet oder in anderer Weise die Erfüllung seiner Verpflichtung(en) aufgrund des Vertrags verletzt;

c. wenn der Auftraggeber Änderungen der Dokumentation oder des untersuchten bzw. geprüften (End-)Produkts vorgenommen hat oder von Dritten hat vornehmen lassen;

d. wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Feststellung des Mangels WDT schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat.

8.4. Eine Garantieverletzung berührt nicht die Verpflichtungen des Auftraggebers aufgrund anderer Verträge oder noch zu erbringender Dienste und berechtigt den Auftraggeber nicht zur Aussetzung von Zahlungen an WDT.


Artikel 9. Beschwerden

9.1. Der Auftraggeber kann einen Mangel in der vereinbarten Leistung nicht mehr geltend machen, wenn er diesen nicht innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem er den Mangel entdeckt hat oder nach vernünftiger Einschätzung hätte entdecken müssen, schriftlich bei WDT angezeigt hat.

9.2. Beschwerden über eine Rechnung muss der Auftraggeber innerhalb der Zahlungsfrist der betreffenden Rechnung bei WDT einreichen.

9.3. Beschwerden bewirken keine Aussetzung der (Zahlungs-)Verpflichtungen des Auftraggebers aufgrund des Vertrags.


Artikel 10. Haftung

10.1. Im Falle eines ihr anzulastenden Erfüllungsmangels ist WDT verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen unter Berücksichtigung von Artikel 4 bis Artikel 9 nachträglich zu erfüllen.

10.2. Jede (Risiko-)Haftung von WDT für indirekte Schäden (darunter in jedem Fall, aber nicht nur, Folgeschäden, Betriebsschäden, Gewinnentgang, entgangene Einsparungen, herabgesetzter Firmenwert, Schäden infolge von Betriebsstagnationen und Schäden durch Fehler oder Unterbrechungen in Software, Daten oder Informationen oder deren Verlust), die von WDT, ihren Beschäftigten, der Dokumentation und/oder der von WDT hinzugezogenen (Hilfs-)Personen verursacht wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens WDT.

10.3. WDT haftet in keinem Fall für mündlich erteilte Ratschläge, Informationen, Empfehlungen oder Mitteilungen vergleichbarer Art.

10.4. Sollte WDT trotz der Bestimmungen dieses Artikel 10 doch haftbar gemacht werden können, beschränkt sich diese Haftung – außer in Fällen, in denen Vorsatz seitens WDT vorliegt – auf den Betrag, zu dessen Zahlung ihre Haftpflichtversicherung in Bezug auf den Schadensfall verpflichtet ist, zuzüglich des von WDT im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung zu übernehmenden Selbstbehalts, bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 €. Wenn die Haftpflichtversicherung keine Deckung bietet, beschränkt sich die Haftung von WDT auf den Preis des gelieferten Dienstes (exklusive Mehrwertsteuer), in dessen Rahmen die Haftung entstanden ist.

10.5. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel 10Fout! Verwijzingsbron niet gevonden. gelten je Schadensfall, wobei eine Reihe zusammenhängender schadensverursachender Ereignisse als ein Ereignis bzw. ein Schadensfall gelten.


Artikel 11. Haftungsbefreiung

11.1. Der Auftraggeber befreit WDT, soweit gesetzlich zulässig, von den Folgen der Haftung gegenüber einem oder mehreren Dritten, die aus der Durchführung des Vertrags erwächst und/oder damit zusammenhängt, unabhängig davon, ob der Schaden von WDT, einer Hilfsperson, Hilfsmitteln oder gelieferten Sachen verursacht oder zugefügt wurde oder die Folge eines Mangels in einer von WDT erbrachten Leistung ist.

11.2. Wenn der Schaden auch auf einen Umstand zurückgeführt werden kann, der dem Auftraggeber angelastet werden kann, ist der Auftraggeber stets verpflichtet, zumindest einen entsprechenden Teil des Schadens zu ersetzen. Der Auftraggeber sorgt für eine angemessene Versicherung des Durchführungsrisikos im Sinne von Artikel 11.1.

11.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von WDT nachzuweisen, dass er seine Verpflichtungen aufgrund dieses Artikel 11 erfüllt hat.


Artikel 12. Geistiges Eigentum

12.1. Das geistige Eigentum von WDT an allem, was WDT im Zuge der Durchführung des Vertrags dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, darunter in jedem Fall alle zur Verfügung gestellten Berichte, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Entwürfe, Prozesse und Modelle, verbleibt bei WDT, unabhängig davon, ob es sich um von WDT (individuell) erstellte Unterlagen handelt, die im Auftrag des Auftraggebers und/oder gemäß vom Auftraggeber vorgegebenen Spezifikationen erstellt oder zusammengestellt wurden.

12.2. Wenn im Zuge der Durchführung des Vertrags zwischen WDT und dem Auftraggeber geistige Eigentumsrechte entstehen, kommen diese WDT zu. Soweit geistige Eigentumsrechte kraft irgendeiner gesetzlichen Bestimmung dem Auftraggeber zukommen, überträgt der Auftraggeber sie durch Abschluss des Vertrags im Voraus an WDT, wobei der Auftraggeber, soweit erforderlich, zur uneingeschränkten Mitwirkung an dieser Übertragung verpflichtet ist. Der Auftraggeber erteilt WDT bei Abschluss des Vertrags außerdem im Voraus eine uneingeschränkte Vollmacht, auf deren Grundlage WDT alles Erforderliche unternehmen kann, um das geistige Eigentum zu erlangen bzw. zu behalten.

12.3. Sobald dem Auftraggeber eine Verletzung des geistigen Eigentums von WDT durch Dritte zur Kenntnis gelangt, setzt er WDT unverzüglich davon in Kenntnis.


Artikel 13. Datenschutz

13.1. Wenn WDT bzw. der Auftraggeber im Zuge der Durchführung des Vertrags von der anderen Vertragspartei erteilte personenbezogene Daten erlangt und diese verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten auf ordnungsgemäße und sorgfältige Weise und unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.

13.2. Wenn WDT oder der Auftraggeber als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung gelten, schließen WDT und der Auftraggeber einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag, der den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht.

13.3. WDT und der Auftraggeber informieren einander innerhalb von fünf (5) Werktagen über jeden Antrag und jede Beschwerde der Aufsichtsbehörde oder betroffenen Person bezüglich der im Zuge der Durchführung des Vertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten. WDT und der Auftraggeber leisten einander die zur Erfüllung der Anträge der Aufsichtsbehörde oder betroffenen Person notwendige Mitwirkung.

13.4. Der Auftraggeber befreit WDT von WDT auferlegten verwaltungsrechtlichen Sanktionen, Wiederherstellungssanktionen und Strafen im Rahmen von Verarbeitungen, die WDT im Zuge der Durchführung des Vertrags vornimmt.


Artikel 14. Verpflichtungen des Auftraggebers

14.1. Wenn der Auftraggeber ein Gewerbetreibender ist, der auf der Grundlage der ihm von WDT vorgelegten Dokumentation Anpassungen am Fahrzeug eines Dritten vornimmt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Daten dieses Dritten auf angemessene Weise in einer aktualisierten Datei zu registrieren.

14.2. Die aktualisierte Datei im Sinne von Artikel 14.1 enthält mindestens die folgenden Daten:

a. Name und Anschrift des betreffenden Dritten;

b. einen Verweis auf die von WDT erhaltene Dokumentation;

c. eine Beschreibung der vom betreffenden Dritten vorgenommenen Anpassungen am Fahrzeug sowie Angabe des Zwecks dieser Anpassungen;

d. Fahrgestellnummer und Kennzeichen des Fahrzeugs;

e. Datum, an dem das Fahrzeug des betreffenden Dritten nach der Anpassung durch den Auftraggeber wieder diesem Dritten übergeben wurde.

14.3. Der Auftraggeber stellt WDT die aktualisierte Datei im Sinne dieses Artikel 14 auf erstes Anfordern von WDT zur Verfügung.

14.4. Im Falle einer Rückrufaktion erteilt der Auftraggeber WDT jede Mitwirkung, um sicherzustellen, dass die Dritten im Sinne dieses Artikel 14 darüber informiert werden.


Artikel 15. Geheimhaltung

15.1. Der Auftraggeber legt Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung dieses Vertrags zur Kenntnis gelangen und deren vertraulichen Charakter er kennt oder nach vernünftiger Einschätzung annehmen müsste, in keiner Weise Dritten gegenüber offen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, soweit die Offenlegung für die Durchführung dieses Vertrags notwendig ist oder soweit irgendeine gesetzliche Bestimmung den Auftraggeber zur Offenlegung verpflichtet.

15.2. Wenn der Auftraggeber ein Gewerbetreibender ist, ist er verpflichtet, diese Geheimhaltungspflicht auch seinem Personal aufzuerlegen und sie sich Dritten gegenüber auszubedingen.


Artikel 16. Auflösung

16.1. WDT kann den Vertrag, ohne zur irgendeiner Art von Kostenerstattung oder Schadensersatz verpflichtet zu sein, mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn:

a. der Auftraggeber Insolvenz beantragt, für insolvent erklärt wird oder einem damit vergleichbaren Verfahren unterworfen wird;

b. der Auftraggeber (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder erhält oder einem damit vergleichbaren Verfahren unterworfen wird;

c. der Auftraggeber Gläubigern einen (gerichtlichen oder außergerichtlichen) (Zwangs-)Verglich anbietet;

d. ein wesentlicher Teil der Güter des Auftraggebers gepfändet wird und die Pfändung nicht innerhalb von 14 Tagen wieder aufgehoben wird;

e. die Unternehmung des Auftraggebers aufgelöst wurde oder wird;

f. der Auftraggeber der Betreuung oder Vermögensverwaltung unterstellt wird;

g. der Auftraggeber sich mit der Erfüllung einer wesentlichen Verpflichtung aufgrund des Vertrags in Verzug befindet;

h. der Auftraggeber seine Verpflichtungen nach Artikel 2.6 nicht vollständig erfüllt;

i. WDT nach Vertragsschluss andere Umstände zur Kenntnis gelangen, die WDT begründeten Anlass zu der Vermutung geben, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;

dies alles unbeschadet des Rechts von WDT, vom Auftraggeber (zusätzlichen) Schadensersatz zu verlangen.


Artikel 17. Mitteilungen

17.1. Soweit nicht anders vereinbart müssen alle Mitteilungen über den Vertrag und dessen Durchführung schriftlich erfolgen.

17.2. Forderungen betreffend die Vertragserfüllung und Inverzugsetzungen sind per Einschreiben zu versenden, wobei ausdrücklich anzugeben ist, was von WDT innerhalb welcher Frist verlangt wird.

17.3. Die Bestimmungen des vorigen Absatzes gelten auch für das Setzen jeglicher anderer Fristen und die Geltendmachung des Rechts auf Auflösung des Vertrags. Eine Geltendmachung des Rechts auf Vertragsauflösung ist klar zu begründen.


Artikel 18. Erlöschen von Ansprüchen

18.1. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, erlöschen alle Ansprüche des Auftraggebers gegenüber WDT auf jeden Fall nach Ablauf eines Jahres nach dem Tag, in dem der Anspruch entstanden ist, sofern der Anspruch nicht innerhalb dieser Frist beim zuständigen Gericht geltend gemacht wurde.


Artikel 19. Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten

19.1. Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten gegenüber WDT, gleich auf welcher Grundlage, nicht an Dritte übertragen. Diese Bestimmung hat dingliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.


Artikel 20. (Teilweise) Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

20.1. Wenn irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar ist, beinhaltet dies nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt nichtig oder anfechtbar wären. Wenn eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar ist (und anschließend für nichtig erklärt wird), wird sie von WDT durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der Wirkung der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmung so weit wie möglich entspricht.


Artikel 21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen WDT und dem Auftraggeber ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrechtsübereinkommen) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

21.2. Alle Streitigkeiten, die aus einem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verhältnis zwischen WDT und dem Auftraggeber erwachsen, werden ausschließlich der zuständigen Kammer des Gerichts Gelderland, Standort Zutphen (Niederlande) vorgelegt.

Artikel 22. Anwendbarkeit des „Moduls Zertifizierungsvertrag“

22.1. Die Bestimmungen dieses „Moduls Zertifizierungsvertrag“ sind ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WDT auf alle zwischen WDT und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge anwendbar, mit denen dem Auftraggeber das Recht eingeräumt wird, ein oder mehrere Zertifikate, Zertifizierungszeichen und/oder Konformitätsbescheinigungen zu führen (im Folgenden bezeichnet als: der „Zertifizierungsvertrag“).

22.2. Sofern in diesem „Modul Zertifizierungsvertrag“ nicht ausdrücklich von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WDT abgewichen wird, sind die darin enthaltenen Bestimmungen uneingeschränkt auf den Zertifizierungsvertrag und die von WDT erteilten Zertifikate, Zertifizierungszeichen und/oder Konformitätsbescheinigungen (im Folgenden gemeinsam bezeichnet als: die „Zertifikate“) anwendbar.


Artikel 23. Laufzeit und Ende des Zertifizierungsvertrags

23.1. Soweit nicht anders vereinbart ist der Zertifizierungsvertrag unbefristet.

23.2. Wenn das betreffende Zertifikat oder die betreffenden Zertifikate eine bestimmte Gültigkeitsdauer haben, können beide Vertragsparteien den Zertifizierungsvertrag zum Ende dieser Gültigkeitsdauer kündigen. Wenn sich ein Zertifizierungsvertrag auf mehrere Zertifikate bezieht, kann der Vertrag bezüglich jedes individuellen Zertifikats zum Ende der Gültigkeitsdauer des betreffenden Zertifikats gekündigt werden.

23.3. Wenn ein Zertifikat keine bestimmte Gültigkeitsdauer hat, können beide Parteien den Zertifizierungsvertrag bezüglich des betreffenden Zertifikats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten (teilweise) kündigen.

23.4. Unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 23.2 und 23.3 kündigt WDT einen Zertifizierungsvertrag nicht, es sei denn, dessen Fortsetzung kann nach vernünftiger Einschätzung nicht von ihr verlangt werden.

23.5. Der Zertifizierungsvertrag endet auf jeden Fall für jedes Zertifikat in dem Zeitpunkt, in dem die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und/oder Richtlinien ungültig werden oder sich derart ändern, dass die zertifizierten Produkte, Prozesse, Managementsysteme oder Personen sie nicht mehr erfüllen.


Artikel 24. Compliance

24.1. Im Rahmen der Durchführung des Zertifizierungsvertrags und hinsichtlich der Zertifikate erfüllt der Auftraggeber jederzeit die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien sowie die von WDT formulierten Anforderungen und Bedingungen. Der Auftraggeber wirkt dabei in jeder zumutbare Weise an Kontrollen und Anschlussuntersuchungen mit.

24.2. Der Auftraggeber setzt WDT unverzüglich schriftlich von allen Änderungen an von WDT beurteilten Produkten und/oder Prozessen in Kenntnis, wobei er WDT alle Daten vorlegt, die für das erteilte Zertifikat relevant sind. Der Auftraggeber darf ein für geänderte Produkte und/oder Prozesse erteiltes Zertifikat nur führen, wenn – und ab dem Zeitpunkt, in dem – die Änderungen von WDT schriftlich genehmigt wurden.

24.3. Der Auftraggeber erteilt WDT jede Mitwirkung bei der Durchführung angekündigter und unangekündigter Audits bzw. Inspektionen. Der Auftraggeber trägt die Kosten derartiger Audits und eventueller Anschlussuntersuchungen.

24.4. Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aufgrund des Zertifizierungsvertrags nicht nachkommt und beispielsweise die darin genannten Anforderungen nicht erfüllt, ist WDT berechtigt:

a. den Auftraggeber aufzufordern, innerhalb einer gesetzten Frist seine Verpflichtungen doch noch zu erfüllen und die Kosten einer infolgedessen notwendigen Neubeurteilung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen; oder

b. ein Zertifikat mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder einzuziehen und diesen Sachverhalt zu veröffentlichen.

24.5. Im Falle einer Aussetzung oder Einziehung im Sinne von Artikel 24.4.b ist der Auftraggeber verpflichtet, die Führung des betreffenden Zertifikats unverzüglich einzustellen und auf keinerlei Weise den Eindruck zu erwecken, noch zur Führung dieses Zertifikats berechtigt zu sein. Dies gilt auch dann, wenn der Zertifizierungsvertrag beendet wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Zertifikat unverzüglich an WDT zurückzugeben, wenn er nicht mehr zur Führung dieses Zertifikats berechtigt ist.


Artikel 25. Öffentliche Mitteilungen und Veröffentlichungen

25.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Auftraggeber nur im Zusammenhang mit einem von WDT erteilten Zertifikat berechtigt, den Namen von WDT und/oder einen Verweis auf WDT zu nutzen. Der Auftraggeber handelt bei der Führung der von WDT erteilten Zertifikate so, dass der Ruf von WDT nicht beeinträchtigt wird. Alle Bekanntmachungen werden so gestaltet, dass hinsichtlich des Anwendungsbereichs, in dem das Zertifikat Gültigkeit besitzt, oder hinsichtlich der anwendbaren Normen und Anforderungen kein falscher Eindruck entstehen kann. Wenn sich ein Zertifikat ausschließlich auf einen spezifischen Prozess bezieht, ist es nicht zulässig, Zertifizierungszeichen oder andere Zeichen auf Produkten anzubringen. Wenn der Auftraggeber – nach freier Beurteilung durch WDT – unrichtige Mitteilungen gemacht oder Veröffentlichungen getätigt hat, ist er auf Verlangen von WDT unverzüglich zu einer Richtigstellung zur Zufriedenheit von WDT verpflichtet.


Artikel 26. Beschwerden über zertifizierte Produkte und Streitbeilegung

26.1. Wenn bei WDT eine Beschwerde über die von ihr zertifizierten Produkte eingehen, beurteilt WDT zunächst, inwiefern die Beschwerde begründet ist. Es werden sowohl der Beschwerdeführer als auch der Auftraggeber angehört; beide werden über die Ergebnisse der Beurteilung informiert. Wenn WDT die Beschwerde für begründet hält, hat der Auftraggeber unverzüglich Maßnahmen zu treffen, die den Beschwerdeführer so weit wie möglich befriedigen und einer Wiederholung der betreffenden Beanstandung vorbeugen.

26.2. Wenn ein Beschluss von WDT als Beschluss im Sinne des niederländischen Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Algemeen Wet Bestuursrecht) gilt, ist der Auftraggeber berechtigt, seine Beschwerde über das vorgenannte Beschwerdeverfahren geltend zu machen; außerdem ist er Berechtigt, im Einklang mit den Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes Widerspruch einzulegen. Wenn WDT den Widerspruch zurückweist, ist der Auftraggeber innerhalb von sechs Wochen nach dem Datum des Beschlusses über die Zurückweisung berechtigt, beim zuständigen Verwaltungsgericht in Arnheim Klage einzulegen.


Artikel 27. Haftung und Haftungsbefreiung

27.1. Hinsichtlich der Durchführung des Zertifizierungsvertrags und der Erteilung der Zertifikate ist jede (Risiko-)Haftung von WDT für direkte und indirekte Schäden (darunter in jedem Fall, aber nicht nur, Folgeschäden, Betriebsschäden, Gewinnentgang, entgangene Einsparungen, herabgesetzter Firmenwert, Schäden infolge von Betriebsstagnationen und Schäden durch Fehler oder Unterbrechungen in Software, Daten oder Informationen oder deren Verlust), die von WDT, ihren Beschäftigten und/oder der von ihr hinzugezogenen (Hilfs-)Personen verursacht wurden, ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens WDT.

27.2. Sofern die Haftung nicht auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von WDT oder ihrer Geschäftsführung zurückzuführen ist, befreit der Auftraggeber WDT von jeglicher Haftung von WDT, ihren Beschäftigten und/oder von ihr beauftragten (Hilfs-)Personen gegenüber Dritten, die aus der Durchführung des Zertifizierungsvertrags und/oder aus von WDT zertifizierten Produkten, die der Auftraggeber auf den Markt gebracht hat, erwachsen. Diese Haftungsbefreiung gilt uneingeschränkt, wenn der Schaden von WDT, ihren Beschäftigten oder einer von ihr hinzugezogenen (Hilfs-)Person verursacht oder zugefügt wurde oder wenn der Schaden die Folge eines Mangels in einer von WDT oder in ihrem Auftrag erbrachten Leistung ist.

27.3. Wenn WDT unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikel 27 doch haftbar gemacht werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, mindestens einen verhältnisgleichen Teil des geltend gemachten Schadens zu ersetzen, wenn der betreffende Schaden auch auf einen Umstand zurückgeführt werden kann, der dem Auftraggeber anzulasten ist.

27.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich angemessen gegen die (Durchführungs-)Risiken im Sinne dieses Artikel 27 zu versichern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von WDT nachzuweisen, dass er diese Verpflichtung erfüllt hat.

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